Umweltrichtlinien

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Umweltschutz ist Chefsache

Die konsequente Umsetzung unserer betrieblichen Umweltrichtlinien wird durch die Geschäftsleitung gewährleistet. Die Maßnahmen beinhalten ein komplettes Umweltmanagementsystem.

Umweltschutz geht alle an

Wir bekennen uns dazu das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter auf allen Unternehmensebenen zu fördern und führen einschlägige Schulungsmaßnahmen durch.

Rechtliche Rahmenbedingungen halten wir ein

Wir verpflichten uns zur Einhaltung bestehender Umweltgesetze und Verordnungen zusätzliche Maßnahmen werden aus eigenem Antrieb auch ohne gesetzliche Verpflichtung oder behördliche Auflagen in Angriff genommen.

Auch unsere Kunden wollen Umweltschutz

Technische Innovationen (wie z.B. die PLUS!™ Dämpfung unserer Manometer) machen unsere Produkte besonders umweltfreundlich. Unsere Kunden werden über die Herstellungsweise, die Handhabung, die umweltschonende Verwendung und die Entsorgungsmöglichkeiten unserer Produkte informiert.

Umweltschutz erfordert Konsequenz

Aus diesem Grund achten wir darauf, dass unsere Lieferanten und die auf unserem Betriebsgelände arbeitenden Dienstleister vergleichbare Umweltstandards einhalten. Wir berücksichtigen die Reach Verordnung sowie die WEEE und RoHS Richtlinien (Download Dokument).

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Wir stellen auf der folgenden Seite die Sicherheitsdatenblätter für alle Chemikalien (Füllflüssigkeiten für Geräte und Druckmittlersysteme), die von uns in Verkehr gebracht werden, zum Download bereit